1. Ausschließliche Geltung
Angebot, Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

2. Lieferfrist
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall Kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. Der Verkäufer behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass der Verkäufer seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

3. Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gesonderte, nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen, wie z.B. Dekorations-, Montage oder Installationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Montage
Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Verkäuferin hinausgehen.

5. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

6. Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, bleiben sämtliche Liefergegenstände bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer bzw. Empfänger pfleglich zu behandeln.

7. Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, indem er die gekaufte Ware nicht annimmt, obwohl sie von uns wie vereinbart angeboten wurde und wir zum Zeitpunkt des Angebots in der Lage sind, die Leistung zu bewirken, und dauert der Annahmeverzug länger als einen Monat an, hat der Kunde die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Wir sind berechtigt, für jeden angefallenen Monat 1% der Kaufsumme, mindestens jedoch EUR 8,- als Lagerkosten zu berechnen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder niedriger als die Pauschale entstanden.

8. Nichterfüllung
Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit den Kaufpreis nicht oder nimmt der Kunde die gekaufte Ware nicht ab und haben wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung bzw. zur Abnahme gesetzt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde nach Vertragsschluss ernsthaft und endgültig erklärt, seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen zu wollen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

9. Aufrechnung
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Warenrücknahme
Treten wir nach Auslieferung der Ware aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes vom Kaufvertrag zurück und kommt es daraufhin zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages, so haben wir einen Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw., sind wir berechtigt, Ersatz in entstandener Höhe zu verlangen. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze v. H. (%) vom vereinbarten Kaufpreis ohne Abzüge als vereinbart:
Zeitraum nach der Lieferung: Polsterwaren sonstige Möbel
innerhalb des 1. Halbjahres 35 % 25 %
innerhalb des 2. Halbjahres 45 % 35 %
innerhalb des 3. Halbjahres 60 % 45 %
innerhalb des 4. Halbjahres 70 % 55 %
innerhalb des 3. Jahres 80 % 60 %
innerhalb des 4. Jahres 90 % 75 %
innerhalb des 5. Jahres 98 % 85 %
innerhalb des 6. Jahres 100 % 95 %
Gegenüber diesen Pauschalsätzen bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Ebenso bleibt uns der Nachweis offen, dass höhere als die im vorgenannten Pauschalsatz genannten Einbußen entstanden sind und das Recht vorbehalten, diese höheren Beträge anstelle des Pauschalsatzes zu fordern. Ein Betrag von mehr als 100 % des Kaufpreises kann nicht verlangt werden.

11. Gewährleistung
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

12. Mangelanzeige und Verjährung
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware; bei gebrauchten Sachen wie Ausstellungsstücken oder Mustern 1 Jahr. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung. Nur Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung eines Rechtes wegen eines Mangels ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfristen nach dieser Ziffer 12 gelten nicht für Gewährleistungsansprüche auf Ersatz von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

13. Haftung
Wir haften gegenüber dem Kunden im Fall der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerdem haften wir unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften ebenfalls unbeschränkt im Fall von durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, im Fall von Arglist, der Verletzung einer Garantiezusage sowie im Fall der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu vergüten. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für jedes Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale von € 3,- vereinbart. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen ist.

15. Datenschutz
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Möbelzentrum Pforzheim GmbH
Geschäftsführer Ekkehard Haase
Kieselbronner Straße 92

75177 Pforzheim
Deutschland

Tel.: 07231-4882226-0
E-Mail: willkommen@moebelzentrum-pforzheim.de

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung erhobenen Daten verarbeiten und nutzen wir zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, einschließlich der Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen. An Dritte geben wir personenbezogene Daten des Kunden nur weiter, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Durchführung der Lieferung, erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.  Eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen. Für die Geltendmachung der Ihnen zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch wenden Sie sich bitte an Möbelzentrum Pforzheim, Kieselbronner Straße 92, 75177 Pforzheim, E-Mail: datenschutz@moebelzentrum-pforzheim.de . Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

16. Gerichtsstand
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlich Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für das gerichtliche Mahnverfahren bleibt es in jedem Fall beim ausschließlichen Gerichtsstand des § 689 Abs. 2 ZPO. Ansonsten gelten  die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkauf- und Lieferbedingungen ungültig sind, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand: März 2021